Sollte Sie an einem Termin interessiert sein, rufen Sie bitte während meiner telefonischen Sprechzeit an oder schreiben mir per e-mail.
Ich vereinbare mit Ihnen einen Termin im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Im Erstgespräch verschaffen wir uns dann gemeinsam einen Überblick über die bestehenden Schwierigkeiten. Hier können Sie Ihr Anliegen beschreiben und ich bekomme einen ersten Überblick, ob es sich bei den Schwierigkeiten des Patienten um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und eine Psychotherapie indiziert ist oder ein anderes Hilfsangebot besser geeignet ist.
Wenn wir feststellen, dass eine Therapie notwendig ist, folgen weitere Sitzungen für die vertiefte Anamnese und Diagnostik, die differenzierte Diagnosestellung und die gemeinsame Formulierung der Therapieziele. Daraus ergibt sich schließlich der Behandlungsplan für die Therapiephase und es erfolgt ein Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse.
Grundsätzlich werden die Kosten für eine Therapie nach Genehmigung von allen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist es wichtig, dass einmal pro Quartal die Versichertenkarte mitgebracht wird.
Privat Versicherte:
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte, ob Ihre Versicherung eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt. Alle notwendigen Formulare (Antrag, Konsiliarbericht etc.) erhalten Sie ebenfalls von ihrer Versicherung.
Die Termine finden in der Regel in Form einer Einzeltherapie ein- bis zweimal pro Woche mit dem Patienten statt und dauern jeweils 50 Minuten. Darüber hinaus werden gesonderte Termine mit den Bezugspersonen vereinbart.
Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht, d.h. dass ich alle Informationen vertraulich behandle.